Nutzungsbedingungen
& Hinweise zum Datenschutz
Lieber AusZeit Card-Gast,
mit den Leistungen im Rahmen des Angebotes "Gästekarte Oberschwaben-Allgäu" erhalten Sie als Gast besondere Leistungen und Vorteile, um Ihren Aufenthalt in der Region Oberschwaben-Allgäu zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Nutzungsbedingungen treffen wollen.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor der Benutzung der Karte und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.
DATENSCHUTZHINWEISE UND -ERKLÄRUNG
1. Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erfassung und Speicherung der Daten im System der Gästekarte Oberschwaben-Allgäu ist ausschließlich die Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) als Betreiber. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter card@oberschwaben-tourismus.de oder Tel. +49 (0) 7583 92638-26 an uns.
2. Ihre im Rahmen der Ausgabe der Karte(n) erhobenen Daten (Vorname und Name) werden im System der Gästekarte Oberschwaben-Allgäu elektronisch gespeichert und für allgemeine Statistik- und Abrechnungszwecke genutzt. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art.6 Abs.1 lit. b. DSGVO. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht 10 Jahre gespeichert.
3. Auf der/den Ihnen ausgehändigte/n Gästekarte Oberschwaben-Allgäu werden Vor- und Nachname, das Anreise- und Abreisedatum, die Daten Ihres Gastgebers sowie die zur Nutzung der Leistungen relevanten Informationen (Freigabe des Leistungspakets etc.) aufgedruckt und in maschinenlesbarer Form gespeichert.
4. Die aufgedruckten Daten werden während Ihres Aufenthalts zur Zugangskontrolle bei den beteiligten Leistungspartnern elektronisch eingelesen und genutzt, jedoch nicht gespeichert. Die Leistungspartner geben diese Daten ggf. an Unternehmen weiter, welche die Zugangssysteme betreiben bzw. die Software zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Daten durch die Leistungspartner sowie die OTG erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zugangskontrolle. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.
5. Sie haben das Recht, von der Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, nach Ablauf der Gültigkeit deren Löschung sowie auch eine Bestätigung der Löschung zu verlangen. Einen Anspruch auf sofortige Löschung können Sie während des Gültigkeitszeitraums der Karte bei vorzeitiger Rückgabe geltend machen. Mehr zu Ihren Rechten und zum Datenschutz allgemein erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.oberschwaben-tourismus.de/datenschutz
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. Grundsatz, Beteiligte, Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen, Kaufangebote
1.1. Herausgeber der Karte und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartennutzer ist die Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG), Neues Kloster 1, 88427 Bad Schussenried, nachfolgend "OTG" abgekürzt.
1.2. "Leistungspartner" im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Institutionen, Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die die jeweiligen Leistungen gegenüber den Kartennutzern erbringen und im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis zur Karte als Leistungserbringer benannt sind.
1.3. Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch – insoweit in Ergänzung zu den ggf. durch die Kartennutzer zu treffenden Vereinbarungen – das Vertragsverhältnis mit dem Leistungspartner.
1.4. "Anbieter" im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist bei Kaufangeboten der jeweilige Leistungserbringer, nicht die OTG oder der Gastgeber bzw. die sonstige Verkaufsstelle, soweit es sich nicht um deren eigenes Leistungsangebot handelt.
1.5. Mit "Gastgeber" ist nachfolgend der jeweilige gewerbliche Beherbergungsbetrieb, Ferienwohnungsvermieter, Privatvermieter oder sonstige Unterkunftsanbieter bezeichnet, der an dem Programm "Gästekarte Oberschwaben-Allgäu" teilnimmt und dem Gast die Karte aushändigt.
1.6. Der die Leistungen der Karte in Anspruch nehmende Gast ist als "Kartennutzer" bezeichnet.
1.7. Nutzungsberechtigte sind alle Gäste der teilnehmenden Gastgeber. Für Gemeinden mit Kurtaxesatzung gilt dies für Geschäftsreisende jedoch nur, soweit diese nach Maßgabe einer gültigen Kurtaxesatzung Kurtaxe entrichten.
1.8. Zur Nutzung der Karte nicht berechtigt sind: Wohnungseigentümer, Gastgeber sowie deren Ehegatten, Kinder und Verwandte (bis zum 2. Grad) sowie Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsleitungspersonen (als gesetzliches Organ oder faktisch) von gewerblichen Beherbergungsbetrieben.
1.9. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für von Gästen nicht genutzte, zurückgegebene, verlorene sowie entgeltlich oder unentgeltlich (also auch als Geschenk des Gastes) überlassene Karten.
1.10. Den Gastgeber selbst trifft gegenüber dem Kartennutzer bezüglich der Leistungen eine Leistungspflicht weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht. Entsprechendes gilt für die OTG als Herausgeber der Karte.
2. Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter
2.1. Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der OTG und dem Kartennutzer im Rahmen des Kartennutzungsvertrags und zwischen dem Kartennutzer und dem Leistungspartner im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnisses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich bei Verträgen mit Kartennutzern aus EU-Staaten nichts Anderes zugunsten des Kartennutzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.
2.2. Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Kartennutzer und dem Leistungspartner gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen und/oder Leistungs- bzw. Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers sowie die auf das Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
2.3. Die Gastgeber und sonstige Ausgabestellen der Karte sind von der OTG nicht bevollmächtigt, von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, sowie Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die Leistungsträger.
3. Entgelt für die Karte, Verhältnis der Kartenleistungen zu sonstigen Leistungen der Leistungspartner
3.1. Die Karte für die Nutzungsberechtigten ist unentgeltlich.
3.2. Die Leistungen der Karte sind keine Reiseleistungen und keine Vermittlungsleistungen des Gastgebers, der Leistungspartner, der Ausgabestellen oder der OTG im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über Pauschalreisen, über vermittelte Reiseleistungen bzw. von Angeboten verbundener Reiseleistungen. Die Vorgenannten haben demgemäß in Bezug auf die Kartenleistungen nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters, eines Reisevermittlers oder eines Anbieters verbundener Reiseleistungen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
4. Abschluss des Kartennutzungsvertrags und Kartenausgabe
4.1. Mit dem Angebot auf die tatsächliche Aushändigung der Karte bietet die OTG, vertreten durch die Gastgeber bzw. die jeweilige Ausgabestelle, dem Nutzungsberechtigten den Abschluss des Kartenutzungsvertrags auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an.
4.2. Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Gast bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte zu Stande.
5. Art und Umfang der Leistungen, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung
5.1. Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht der Gastgeber bzw. die OTG dem Kartennutzer die Inanspruchnahme der im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte aufgeführten Leistungen.
5.2. Art und Umfang der Leistungen für den Kartennutzer ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Kartennutzer zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.
5.3. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allg. Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.
5.4. Soweit die Leistungen außerhalb des jeweils geltenden Leistungsverzeichnisses zur Karte, auch in anderen Werbeunterlagen (Gastgeberverzeichnissen, Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartennutzer ausschließlich die Leistungsbeschreibung im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis für die Karte von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.
5.5. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.
5.6. Die OTG als Herausgeber und die Leistungsträger können Kartennutzer und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Kartennutzers, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungsträgers zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Kartennutzer im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.
5.7. Im Falle einer Leistungseinschränkung nach Ziffer 5.5 oder 5.6 oder eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 5.6 bestehen keinerlei Ansprüche des Kartennutzers.
6. Geltungsdauer der Karte
6.1. Die Leistungen der Karte können nur während des Aufenthalts des Kartennutzers in einem teilnehmenden Betrieb im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen werden.
6.2. Die Karte wird mit der Ausgabe an den Kartennutzer bzw. mit deren Freischaltung im Kartensystem gültig.
6.3. Der Gültigkeitszeitraum bestimmt sich bei Übernachtungsgästen nach der Zahl der Übernachtungen; jede Übernachtung gewährt einen Nutzungstag. Erfolgt die Nutzung der Karte bereits am Anreisetag, so endet die Gültigkeit der Karte am Tag vor der Abreise um 24 Uhr.
6.4. Für nicht in Anspruch genommene Nutzungstage besteht kein Anspruch auf Nachholung und/oder Rückerstattung.
6.5. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.
7. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung des Kartennutzers
7.1. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartennutzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungsträger vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.
7.2. Der Kartennutzer ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungsträger die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartennutzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungsträger einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.
7.3. Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Kartennutzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich dem Gastgeber bzw. der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.
7.4. Der Kartennutzer haftet gegenüber der OTG bzw. dem Gastgeber und/oder der sonstigen Ausgabestelle und den Leistungsträgern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.
7.5. Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten.
7.6. Die Karte enthält keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Kartennutzer, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und sicherzustellen.
7.7. Es obliegt dem Kartennutzer, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.
8. Änderungsvorbehalte bezüglich der Kartenleistungen und Nutzungsbedingungen
8.1. Der OTG und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch die OTG.
Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Kartennutzer maßgeblich ist, ausgeschlossen.
Fassung vom 01.07.2024. Diese Nutzungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. © 2024 Noll Hütten Dukic Rechtsanwälte, München/Stuttgart und WIIF, Oberstaufen
Förderung
Die AusZeit Card wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert.
Weitere Informationen zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html