Rechtliches im Tourismus
Grundsätzliche Infos im Überblick
Auf dieser Seite finden Sie eine Informationssammlung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die touristische Arbeit relevant sein können und ggf. zu berücksichtigen sind.
Empco-Richtlinie
Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen müssen künftig belegbar, transparent und unabhängig überprüfbar sein. Dies betrifft sowohl Zertifikate als auch alle Kommunikationskanäle wie Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Website und Social Media. Aussagen wie ‚Unsere Region bietet nachhaltige Urlaubserlebnisse‘ oder auch die Verwendung grüner Farben im Marketing, die Nachhaltigkeit implizieren, können ohne überprüfbare Belege unter die Bestimmungen der EMPCO-Richtlinie fallen und Sanktionen sowie Bußgelder nach sich ziehen.
Das legt ab 27. März 2026 die sogenannte EMPCO-Richtlinie ‚Empowering Consumers for the Green Transition‘ fest. Zum 27. September 2026 wird diese EU-Richtlinie auch in das deutsche Recht überführt und stellt damit neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation von Betrieben und Destinationen.
Einsatz von KI im beruflichen Umfeld
Die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz schreitet schnell voran und die Nutzung in vielen Organisation und Unternehmen ist mittlerweile selbstverständlich.
Es gibt aber Rahmenbedingungen, die in Unternehmen erfüllt sein müssen und die Nutzung von KI regelt. Im EU AI Act ist unter anderem die KI-Kompetenz Pflicht festgelegt.
NutzungsLizenzen (in mein.toubiz)
Für die Nutzung von Bildern, Texten und andere Inhalten/Daten sind die entsprechenden Urheberrechte bzw. Nutzungsvereinbarungen mit den Erstellenden zu berücksichtigen. Der Tourismus in Baden-Württemberg arbeitet für die vereinfachte Weitergaben von Nutzungsrechten mit den sogenannten "Creative Commons".
Um die richtigen Nutzungsvereinbarungen mit Urhebern zu schließen kann beispielsweise bei der TMBW eine Mustervorlage für den Erwerb von Bildrechten angefordert werden.