Kostenfrei mit Bus und Bahn
Alle Infos zum digitalen GästePass für Partner
Entschleunigt und individuell die Region entdecken, ganz ohne Hektik, Stau und Parkplatzsuche – dazu lädt der GästePass ein. Der GästePass ist ab dem Check-In beim Gastgeber für die gesamte Dauer des Gäste-Aufenthaltes gültig. Er ermöglicht kurtaxepflichtigen Gästen die kostenfreie und unbegrenzte Nutzung aller Busse und Bahnen des Regionalverkehrs in Oberschwaben-Allgäu sowie der ausgewiesenen Verbindungen Richtung Bodensee und ins bayerische Allgäu – vollkommen flexibel und so oft wie Ihre Gäste möchten.
Auf dieser Seite finden Gastgeber und Tourist-Informationen in teilnehmenden Orten alle relevanten Informationen zum GästePass für Ihre eigene Kommunikation.
Für die Kommunikation zum Gast wird es eigene Informationsseiten unter www.gaeste-pass.de geben. Diese befinden sich derzeit noch im Aufbau. Bitte nutzen Sie die hier verknüpften Seiten nur für die interne Informationen und nicht in der Gästekommunikation.
Der GästePass ist ab dem 2. Juni 2025 in teilnehmenden Orten erhältlich.
Für Ihr Individuelles OrtsMarketing
Vom offiziellen Visual für Ihren Ort und einer ÖPNV-Gültigkeitskarte (inkl. auffälliger Verortung Ihres Ortes) über Textbausteine bis hin zu allgemeinen Anzeigenvorlagen.
Rufen Sie einfach Ihren jeweiligen Orts-Bereich auf und laden Sie alle Inhalte runter.
FAQs
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den meist gestellten Fragen zum digitalen GästePass:
Der GästePass wird automatisch mit dem elektronischen Meldewesen feratel erstellt (wie bisher die kommunale Gästekarte). Es wird möglichst zeitnah Schulungsformate geben, die nochmals detailliert den Prozess zeigen – nähere Informationen folgen über die Tourist-Information.
Für den Versand der digitalen Gästekarte wird die E-Mailadresse des Hauptanmeldenden benötigt. Wenn diese nicht vorliegt, kann der GästePass auch analog ausgestellt werden.
Für den GästePass gibt es keine Mindest-Buchungsdauer. Alle kurtaxepflichtigen Gäste erhalten den GästePass bereits ab der ersten Übernachtung.
Gäste können mit dem GästePass die öffentlichen Nahverkehrsmittel (2. Klasse) ab Check-In für die gesamte Aufenthaltsdauer inkl. Abreisetag nutzen.
Ja, auch Kinder ab 6 Jahre sind kurtaxepflichtig und erhalten damit automatisch einen persönlichen GästePass. Sind Kinder jünger wie 6 Jahre, dürfen sie den öffentlichen Nahverkehr auch ohne GästePass oder Ticket kostenfrei nutzen. Maßgebend ist das Alter der Kinder am Anreisetag.
Sie finden alle Infos unter www.gaeste-pass.de.
Für den digitalen GästePass gibt es zudem eine webbasierte App. Hier finden Gäste nicht nur ihren digitalen GästePass sondern auch alle Informationen zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln. Gäste erhalten den Zugangslink zur webbasierten App vom Gastgeber gemeinsam mit dem Versand des digitalen GästePass.
Webbasierte App – das heißt, Gäste müssen keine App auf ihrem Gerät installieren, sondern können sie bequem über ihren Browser aufrufen. Es ist jedoch möglich – wenn gewünscht – einen Schnellzugriff auf dem Startbildschirm zu speichern.
Nein. Der GästePass wird automatisch individuell für die Gäste erstellt und gilt als Fahrtberechtigung in Bus und Bahn. Gäste finden ihren persönlichen GästePass in der webbasierten App unter „GästePass“. Ein zusätzliches Ticket ist nicht nötig.
Der GästePass ermöglicht die kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn im Gültigkeitsgebiet. Er funktioniert als offizielles und unbegrenztes Ticket. Den GästePass erhalten alle kurtaxepflichtigen Gäste in teilnehmenden Kurorten bei Anreise von ihrem Gastgeber.
Die AusZeit Card ist ein persönliches Willkommensgeschenk von teilnehmenden Gastgebern in der ganzen Region für ihre touristischen Übernachtungsgäste. Die AusZeit Card bietet ein umfangreiches Erlebnispaket und lädt zu kostenfreien Besuchen von über 80 einzigartigen Natur- und Freizeiterlebnissen ein. In der AusZeit Card ist der GästePass automatisch enthalten.
Jeder Gast erhält einen persönlichen GästePass. Natürlich können Bus und Bahn dann auch gemeinsam genutzt werden.
Ja, das ist möglich. Der GästePass kann vom Gastgeber bei Bedarf auch ausgedruckt werden.
Der persönliche GästePass ist nicht übertragbar und darf nicht weitergegeben werden.
Bitte informieren Sie Ihre zuständige Kommune umgehend, wenn ein Gast den Verlust oder Diebstahl seines GästePass bei Ihnen meldet.
Nein. Den GästePass erhalten nur kurtaxepflichtige Gäste über ihren jeweiligen Gastgeber.
Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des Tarifverbundes.
Sie möchten Ihren Gästen noch mehr Bieten?
Mehr zur AusZeit CardWeitere Fragen zum GästePass?
Gerne helfen Ihnen die KollegInnen in den örtlichen Tourist-Informationen weiter!
Förderung
Der GästePass wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert.
Weitere Informationen zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html